Inhaltsübersicht
1. Was ist der Zertifizierte Verwalter?
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 wurde der Begriff des „Zertifizierten Verwalters“ eingeführt (§ 26a WEG). Als Zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Sachkundeprüfung nachgewiesen hat, dass er über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die Tätigkeit als WEG-Verwalter verfügt.
Die Rechtsgrundlage bildet die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) vom 2. Dezember 2021, die alle Details zu Prüfungsinhalten, Ablauf und Anforderungen regelt.
2. Wer braucht die Prüfung?
Seit dem 1. Dezember 2023 hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Das bedeutet: Wer als WEG-Verwalter tätig ist oder sein möchte, sollte die Zertifizierung anstreben.
Ausnahme: Bei kleineren Anlagen mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, bei denen ein Wohnungseigentümer selbst zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Eigentümer die Zertifizierung verlangen, kann darauf verzichtet werden.
3. Wer ist von der Prüfung befreit?
Nach § 7 ZertVerwV sind folgende Qualifikationen einem Zertifizierten Verwalter gleichgestellt – diese Personen müssen keine Prüfung ablegen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Anerkannter Abschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt/in (IHK)
- Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
Diese Personen dürfen sich als Zertifizierte Verwalter bezeichnen, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen. Eine formale Bescheinigung durch die IHK ist dafür vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
4. Ablauf der Prüfung
Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen:
Schriftlicher Teil
| Dauer | 90 Minuten |
|---|---|
| Format | Multiple-Choice (Single Choice und Multiple Choice) |
| Umfang | Ca. 50 Aufgaben in 4 Themenbereichen |
| Durchführung | Digital am PC/Laptop/Tablet im Prüfungszentrum der IHK |
| Bestehen | Mindestens 50% in jedem der 4 Themenbereiche |
Mündlicher Teil
| Dauer | Mindestens 15 Minuten |
|---|---|
| Zeitpunkt | In der Regel 1–3 Wochen nach dem schriftlichen Teil |
| Schwerpunkt | Wohnungseigentumsgesetz (WEG) |
| Voraussetzung | Bestehen des schriftlichen Teils |
| Form | Einzelprüfung oder Gruppenprüfung (je nach IHK) |
Nach erfolgreichem Bestehen beider Prüfungsteile stellt die IHK ein Zertifikat aus.
5. Prüfungsthemen im Detail
Die Prüfungsthemen sind in der Anlage 1 der ZertVerwV festgelegt und gliedern sich in vier Bereiche:
Bereich 1: Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
- Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
Bereich 2: Rechtliche Grundlagen
Dies ist der umfangreichste und wichtigste Bereich. Der Schwerpunkt liegt auf dem WEG:
- Wohnungseigentumsrecht (WEG) – größter Anteil!
- Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
- Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
- Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümerversammlung
- Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag
- Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
- Rechte des Verwaltungsbeirats
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Grundlagen des Vertragsrechts
- Grundbuchrecht
- Mietrecht (Grundzüge)
Bereich 3: Kaufmännische Grundlagen
- Buchhaltung und Rechnungswesen in der WEG-Verwaltung
- Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan
- Instandhaltungsrücklage
- Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung
Bereich 4: Technische Grundlagen
- Baukonstruktion und Baustoffe
- Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro)
- Energetische Gebäudesanierung
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Verkehrssicherungspflichten
6. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren werden von jeder IHK individuell festgelegt:
| Prüfungsart | Gebührenspanne |
|---|---|
| Vollprüfung (schriftlich + mündlich) | ca. 150 – 500 € |
| Nur mündliche Nachprüfung | ca. 80 – 200 € |
Die meisten IHKs liegen bei 200–350 € für die Vollprüfung. Die genauen Gebühren findest du auf unserer Startseite mit der Terminübersicht.
7. Anmeldung und Fristen
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der gewünschten IHK. Du bist nicht an deine zuständige IHK gebunden – du kannst die Prüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen, die sie anbietet.
Der Anmeldeschluss liegt in der Regel 3–6 Wochen vor dem Prüfungstermin. Bei einigen IHKs kann online gebucht werden, bei anderen ist eine Anmeldung per Formular oder E-Mail erforderlich.
8. Tipps für die Vorbereitung
Vorbereitungszeit
Der DIHK-Rahmenplan sieht 120 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) vor. Das entspricht etwa 90 Zeitstunden. Je nach Vorwissen kann die tatsächlich benötigte Vorbereitungszeit variieren.
Vorbereitungsmöglichkeiten
- Selbststudium mit Fachliteratur und Übungsfragen
- Vorbereitungsseminare verschiedener Bildungsträger (2–10 Tage)
- Online-Lernplattformen und Apps mit Prüfungsfragen
- DIHK Live-Online-Training als gezielte Prüfungsvorbereitung
Prüfungsstrategie
- Erster Durchlauf: Beantworte zunächst alle Fragen, die du sicher weißt
- Zweiter Durchlauf: Widme dich den schwierigeren Fragen in Ruhe
- Schwerpunkt WEG: Da jeder Themenbereich einzeln bestanden werden muss, achte darauf, keinen Bereich zu vernachlässigen
- Zeitmanagement: Übe vorab mit einem Timer, um ein Gefühl für die 108 Sekunden pro Frage zu bekommen